1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten webbasierten Software (nachfolgend „Software“) zur Unterstützung bei planenden Ingenieurleistungen im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS). Die Software wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt. Eine Überlassung auf Datenträgern erfolgt nicht.
1.2 Die Software wurde für den Einsatz durch Fachanwender:innen aus dem Bereich der Siedlungswasserwirtschaft entwickelt, insbesondere für Ingenieurbüros, Beratungsunternehmen, städtische Tiefbauämter, kommunale Verwaltungen oder deren Zweckverbänden.
1.3 Die Nutzung der Software setzt einschlägige fachliche Qualifikationen voraus. Sie ist ausschließlich Ingenieur:innen bzw. entsprechend ausgebildeten Fachkräften vorbehalten, die über einschlägige Kenntnisse in der Planung, Dimensionierung und Bewertung von Abwasserkanalnetzen verfügen.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche mit Hilfe der Software erzeugten Ergebnisse eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen, bevor diese für Planungen, Berechnungen, Genehmigungen oder Ausführungen verwendet werden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer ungeprüften oder fehlerhaften Verwendung der Ergebnisse entstehen.
1.5 Vertragspartner des Anbieters ist ausschließlich das Unternehmen oder die selbstständig tätige Person, die die Software erwirbt (nachfolgend „Kunde“). Diejenige natürliche Person, die die Software bedient (nachfolgend „Nutzer“), handelt im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung, dass er zur rechtsverbindlichen Vertretung des Kunden berechtigt ist. Der Anbieter ist berechtigt, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis anzufordern.
1.6 Selbstständig oder freiberuflich tätige fachlich qualifizierte Personen können die Software ebenfalls als Kunden nutzen. In diesem Fall sind sie selbst Vertragspartner des Anbieters tragen sämtliche Kosten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis eigenverantwortlich.
2.1 Die Software dient der rechnergestützten Unterstützung bei technischen und ingenieurtechnischen Planungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft. Sie stellt Werkzeuge für Analyse, Modellierung, Simulation oder Bemessung zur Verfügung.
2.2 Die Software ersetzt keine eigene ingenieurtechnische Fachplanung. Der Anbieter schuldet weder die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Geeignetheit der mit Hilfe der Software erzeugten Ergebnisse für konkrete Projekte noch die Erreichung bestimmter Planungsergebnisse.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche mit der Software erzeugten Daten und Ergebnisse durch qualifiziertes Fachpersonal zu überprüfen, bevor diese in der Praxis verwendet werden. Die alleinige Verantwortung für die Verwendung liegt beim Kunden.
2.4 Die Nutzung der Software erfolgt über eine webbasierte Benutzeroberfläche. Für die Nutzung ist eine aktive und stabile Internetverbindung erforderlich. Der Anbieter empfiehlt eine Bandbreite von mindestens 20 Mbit/s sowie die Nutzung der jeweils aktuellen Version des Chrome Browsers.
3.1 Bereitstellung und Funktionsumfang
Der Anbieter gewährt neuen Kunden einmalig die Möglichkeit, die Software im Rahmen einer kostenlosen Testversion für einen Zeitraum von sieben (7) Kalendertagen zu nutzen. Zur Aktivierung ist lediglich der Name des Kunden und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Die Testversion kann im Funktionsumfang gegenüber der Vollversion eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf die Nutzung sämtlicher Funktionen der Vollversion besteht nicht.
3.2 Ablauf und Beendigung
Die Testversion endet automatisch mit Ablauf der in Ziffer 3.1 genannten Frist. Es erfolgt keine stillschweigende Verlängerung oder Umwandlung in ein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis. Kosten entstehen während der Testphase nicht.
3.3 Umwandlung in eine kostenpflichtige Lizenz
Eine weitere Nutzung der Software über die Testphase hinaus setzt voraus, dass der Kunde seinen Testzugang aktiv in einen Unternehmensaccount umwandelt und eine kostenpflichtige Lizenz gemäß dem jeweils aktuellen Lizenz- und Preismodell erwirbt. Das jeweils gültige Lizenz- und Preismodell ist unter ZIGGURAT Preise abrufbar.
4.1 Registrierung und Vertragsschluss
Der Zugang zur Software setzt eine Registrierung voraus. Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs und Freischaltung des Nutzerkontos kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem registrierten Unternehmen oder der freiberuflich tätigen Person als Kunde zustande. Die Nutzung der Software ist ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB sowie selbstständig oder freiberuflich tätigen qualifizierten Fachpersonen gestattet. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
4.2 Testphase
Vor Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz kann der Kunde die Software im Rahmen einer kostenlosen Testversion gemäß Ziffer 3 dieser AGB nutzen. Die Testversion endet automatisch nach Ablauf des in Ziffer 3 genannten Zeitraums. Eine kostenpflichtige Nutzung erfolgt nicht ohne ausdrückliche aktive Umwandlung durch den Kunden.
4.3 Umwandlung in kostenpflichtige Nutzung
Die kostenpflichtige Nutzung der Software setzt voraus, dass der Kunde den Testzugang aktiv in ein Unternehmensaccount umwandelt und eine Lizenz gemäß dem jeweils gültigen Lizenz- und Preismodell erwirbt. Mit der erfolgreichen Freischaltung des Unternehmensaccounts und der Lizenzierung kommt ein entgeltlicher Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
4.4 Lizenzumfang
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Software mit dem im Lizenz- und Preismodell vorgesehenen Funktionsumfang. Erweiterte Funktionen, insbesondere Zusatzmodelle oder Credits sind gesondert zu erwerben. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Lizenz- und Preismodell, das unter ZIGGURAT Preise abrufbar ist.
5.1 Einfaches Nutzungsrecht
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine Überlassung von Quellcode ist ausgeschlossen.
5.2 Beschränkungen
Es ist untersagt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder in sonstiger Weise über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus zu nutzen, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.
5.3 Einzellizenzen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt eine erworbene Lizenz zur Nutzung der Software durch einen (1) namentlich registrierten Nutzeraccount. Der Zugang ist personenbezogen und darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters von Dritten genutzt werden.
5.4 Mehrfachlizenzen
Je nach gewähltem Lizenzmodell kann der Kunde zusätzliche Nutzeraccounts erwerben. Die Anzahl der zulässigen Nutzer richtet sich nach dem jeweils aktuellen Lizenz- und Preismodell, abrufbar unter ZIGGURAT Preise. Eine Nutzung durch weitere Personen ohne entsprechende Lizenz ist unzulässig.
5.5 Technische Zugriffskontrolle
Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen einzusetzen, um die Einhaltung der zulässigen Nutzeranzahl zu überwachen und unberechtigte Zugriffe zu verhindern. Der Kunde darf solche Maßnahmen nicht umgehen.
5.6 Open-Source-Komponenten
Die Software kann Open-Source-Komponenten enthalten, die den jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegen. Der Anbieter stellt die entsprechenden Lizenztexte auf Anfrage zur Verfügung.
5.7 Updates und Erweiterungen
Der Anbieter ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Updates, Patches und Erweiterungen bereitzustellen. Diese unterliegen denselben Nutzungsbedingungen wie die Hauptsoftware, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
6.1 Gültigkeit der Credits
Credits können vom Kunden im Rahmen des jeweils gültigen Lizenz- und Preismodells erworben werden. Sie berechtigen ausschließlich während einer aktiven und gültigen Lizenzlaufzeit zur Nutzung bestimmter Zusatzfunktionen der Software. Ohne eine gültige Lizenz ist die Verwendung von Credits ausgeschlossen.
6.2 Bindung an den Kunden
Credits sind personengebunden an den jeweiligen Kunden. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht der Anbieter im Einzelfall schriftlich etwas anderes genehmigt.
6.3 Verfall bei Vertragsende
Mit Beendigung des Nutzungsvertrags, sei es durch Kündigung, Ablauf der Laufzeit oder anderweitig, verfallen alle bis dahin nicht genutzten Credits automatisch und unwiderruflich. Eine Erstattung oder Anrechnung auf künftige Verträge findet nicht statt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.4 Keine Rückerstattung
Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung für nicht genutzte Credits besteht nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Credits während der Laufzeit nicht vollständig abgerufen hat, es sei denn, es liegt ein Fall zwingender gesetzlicher Gewährleistungs- oder Haftungsvorschriften vor.
7.1 Eigenverantwortliche Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks zu verwenden. Die Software ist ein technisches Unterstützungswerkzeug und ersetzt keine eigenständige ingenieurtechnische Fachplanung.
7.2 Prüfung und Ergebnisse
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche durch die Software erzeugten Daten und Ergebnisse (z.B. Kanalnetzmodelle) vor ihrer Verwendung durch qualifiziertes Fachpersonal auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden. Die alleinige Verantwortung für die Verwendung in Planungen, Genehmigungsverfahren oder Ausführungen liegt beim Kunden.
7.3 Systemvoraussetzungen
Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software (z. B. aktuelle Browserversion, Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite) auf eigene Kosten bereitzustellen und aufrechtzuerhalten.
7.4 Zugangsdaten und Sicherheit
Der Kunde hat die Zugangsdaten zu Nutzerkonten streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seiner Zugangsdaten erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.
7.5 Gesetzeskonforme Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, die Software nicht missbräuchlich oder für rechtswidrige Zwecke einzusetzen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass bei der Nutzung der Software sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere technische Normen und nationale Rechtsvorschriften, eingehalten werden.
7.6 Störungsmeldung
Der Kunde hat dem Anbieter etwaige Störungen oder Funktionsbeeinträchtigungen der Software unverzüglich anzuzeigen, um eine zügige Fehlerbehebung zu ermöglichen.
8.1 Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt die Software mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel bereit. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am Übergabezeitpunkt, d. h. am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem Server des Anbieters betrieben werden. Zeiten, in denen die Software aufgrund von angekündigten Wartungsarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt nicht verfügbar ist, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeiten außer Betracht.
8.2 Rechenzentrum und Datensicherheit
Die Software wird in einem Rechenzentrum eines professionellen Hosting-Anbieters betrieben, das den branchenüblichen Sicherheitsstandards entspricht (z. B. ISO 27001-Zertifizierung, Zutritts- und Zugriffskontrollen). Der Anbieter gewährleistet, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen („TOMs“) gemäß Art. 32 DS-GVO umgesetzt sind.
8.3 Wartungsarbeiten und Updates
Der Anbieter ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten und Updates an der Software durchzuführen, um deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Während der Wartungsarbeiten kann die Software vorübergehend nicht verfügbar sein. Der Anbieter wird Wartungszeiten so planen, dass die Verfügbarkeit möglichst wenig beeinträchtigt wird.
8.4 Service Level / Störungsbeseitigung
Der Anbieter wird gemeldete Störungen der Software entsprechend ihrer Dringlichkeit und Auswirkungen auf die Nutzung beheben. Für die Reaktions- und Behebungszeiten gelten, soweit nicht im jeweiligen Lizenz- und Preismodell abweichend geregelt, folgende Standards:
Reaktionszeiten: innerhalb von einem (1) Arbeitstag nach Eingang der Störungsmeldung
Behebungszeit bei wesentlichen Funktionsstörungen: innerhalb von drei (3) Arbeitstagen ab Eingang der Störungsmeldung
Behebungszeit bei geringfügigen Störungen: innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Eingang der Störungsmeldung
Maßgeblich ist die Meldung der Störung über die hierfür vorgesehene Support-Adresse. Der Anbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen vorübergehende Umgehungslösungen bereitzustellen, wenn eine endgültige Fehlerbehebung längere Zeit erfordert.
8.5 Auftragsverarbeitung
Soweit im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, stellt der Anbieter dem Kunden eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO zur Verfügung.
9.1 Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die in diesen AGB und der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. Ein bestimmter Erfolg oder eine konkrete Anwendungstauglichkeit für Projekte des Kunden wird nicht geschuldet. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit gelten nicht als Mangel.
9.2 Haftung für Mängel
Der Anbieter wird auftretende Mängel der Software innerhalb angemessener Frist beheben. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln richten sich nach den folgenden Haftungsregelungen.
9.3 Haftungsumfang
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, soweit einschlägig.
9.4 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.5 Haftungsausschlüsse
Die mit der Software erzeugten Modelle und Ergebnisse basieren auf den zum Zeitpunkt der Verarbeitung jeweils verfügbaren Informationen und Daten. Sie dienen ausschließlich Informations- und Planungszwecken und dürfen nicht ohne ergänzende fachliche Prüfung als alleinige Grundlage für Entscheidungen verwendet werden.
Eine Haftung des Anbieters für Planungsfehler, fehlende Konstruktionen oder daraus resultierenden Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese auf einer nicht sachgerechten Nutzung der Software oder einer fehlenden bzw. unzureichenden Überprüfung durch den Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für mittelbare oder Folgeschäden wie finanzielle Verluste, Betriebsstörungen oder Sachschäden.
9.6 Datenverlust
Soweit der Anbieter Daten des Kunden speichert, ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich angemessene Datensicherungen durchzuführen.
10.1 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO sowie, soweit erforderlich, auf Grundlage berechtigter Interessen des Anbieters gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Näheres ergibt sich aus der aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter XXX abrufbar ist.
10.2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, stellen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO bereit. Der Anbieter gewährleistet die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DS-GVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
10.3 Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Informationen und Daten des Kunden, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden und nicht allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10.4 Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten zur Software geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Er haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.
11.1 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Lizenz- und Preismodell. Soweit im Lizenz- und Preismodell nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate ab Vertragsschluss.
11.2 Kündigungsfrist
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit im Lizenz- und Preismodell keine abweichenden Fristen bestimmt sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die jeweils geltenden Lizenz- und Preismodelle einschließlich der dort geregelten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind unter ZIGGURAT Preise abrufbar und werden Bestandteil des Vertrages.
11.3 Keine automatische Verlängerung bei ordentlicher Kündigung
Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um den im Lizenz- und Preismodell vorgesehenen Zeitraum. Erfolgt jedoch eine ordentliche Kündigung, endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Vertragsperiode, ohne dass eine Verlängerung eintritt.
11.4 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
11.5 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Der Zugang wird gesperrt. Nicht verbrauchte Credits verfallen gemäß Ziffer 6. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Wunsch vor Vertragsende Datenexportfunktionen zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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